VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer EU Führerschein muss auch nach
dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen
Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE (unsere Fahrschule),
aufgrund der neuen
3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist,
nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, nämlich der
VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.
EINMALIG IN DEUTSCHLAND - WIR HABEN ES GESCHAFT ANERKENNUNG AUCH NACH DEM
19.01.2009:
Unser Kunde darf mit seinem bei uns erworbenen polnischen
EU Führerschein erteilt am 02.02.2009 also nach dem 19.01.2009 in Deutschland
fahren und das ganz ohne MPU.
Bei uns erwerben Sie einen sicheren EU Führerschein der nun auch nach dem
19.01.2009 erteilt von einem höchstrichterlichen Gericht anerkannt wurde,
gehen Sie kein Risiko ein, über uns erlangen Sie einen in Deutschland gültigen
EU Führerschein - legal - sicher - Rechtssicher.






