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Recht & Faq
| 3. EU-Richtlinie |
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NEUE 3.EU-FÜHRERSCHEIN RICHTLINIE ENDGÜLTIGE FASSUNG VOM 20.12.2006 Achten Sie besonders auf:
Uns ist aus verschiedenen Gründen klar, das in der deutschen Presse Artikel 13 Absatz 2 nicht beachtet oder nicht zitiert wird. Somit können falsch Meldungen durch die Presse entstehen, die z.B. wie folgt wieder gegeben werden: "Führerscheintourismus vor dem aus" "EU Führerschein nichts Wert" "MPU Umgeher haben nichts zu lachen" Diese Meldungen werden mit der neuen 3. EU-Führerscheinrichtlinie die ab 19 Januar 2007 In kraft getreten ist begründet, Artikel 13 Absatz 2 steht den genannten Meldungen eindeutig entgegen. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat im Juni 2008 entschieden: QUELLE EUGH: Urteil EUGH vom 26.06.2008 klicken Sie hier Kommentar ohnempu.eu (geschrieben am 4.08.2008): Der EUGH hat und wird seine Position wegen Inkrafttreten der 3-EU-Richtlinie (bestätigt in nun 4 Urteilen) nicht aufgeben. Ein im EU Ausland erworbener EU Führerschein wird auch in Zukunft von Deutschland anerkannt werden müssen. Es ist nach 4 EUGH Urteilen die allesamt gegen Deutschland liefen kaum anzunehmen das der EUGH seine Position ändern wird. |