ohne MPU Führerschein

...können Sie praktisch gesehen in 25 EU Staaten verwirklichen, schlicht ausgedrückt, es gibt in 25 EU Staaten keine MPU.

Deutschland hat eine MPU Form die es in abgeschwächter Form nur noch vergleichsweise in Österreich gibt, dort im "schönen" Österreich nennt sich das ganze VPU.

Die Messlatte der MPU ist der Art Hoch angelegt, das anscheinend kein anderes EU Land diese Hohen Anforderungen mit tragen möchte, ob die MPU sinnvoll ist oder nicht, gutes für die Verkehrssicherheit bringen kann oder eher doch mehr Existenzen zerstört, das möchten wir von euro-pappe.de nicht kommentieren.

Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden ob die MPU sinnvoll ist, ob die MPU auch als Chance gesehen werden könnte oder ein Umzug in ein anderes EU Land eine Alternative wäre, jedenfalls werden in insgesamt 25 EU Staaten die keine MPU haben, auch Führerscheine entzogen und wiedererteilt.

Die entscheidende Frage kann nur lauten:
wenn jemanden in Deutschland der Führerschein entzogen wird und dieser nur mit absolvierter positiver MPU wieder erteilt wird, kann/muss der Führerschein dann von einem anderen EU Staat nach Wohnsitzname neu erteilt werden und muss dieser neu erteilte Führerschein dann von Deutschland anerkannt werden, wohl wissend das keine MPU durchgeführt wurde?

In 25 EU Staaten gibt es keine MPU, das ist Fakt.
Wenn Sie nun in Deutschland zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins eine MPU positiv erbringen müssen, Sie ziehen jedoch in einen anderen EU Staat, muss es Ihnen doch möglich sein, in Ihrer neuen Wahl Heimat einen neuen Führerschein zu erwerben, der selbstverständlich in ganz Europa "inklusive Deutschland" gültig ist.

Wenn Sie in einen anderen EU Staat umgezogen sind, könnten Sie in Deutschland auch wenn Sie möchten keine MPU absolvieren, den Deutschland wäre nicht für die Führerschein Erteilung zuständig, zuständig ist der EU Staat in den Sie umgezogen sind.

Sollten Sie wieder nach Deutschland zurück ziehen, muss Ihr neu erworbener Führerschein ohne wenn und aber (EUGH 2004 Fall Kapper) anerkannt werden, jede weitere Nachkontrolle Ihres Führerscheins ist nach unserer Meinung und des EUGH (Europäischer Gerichtshof) nicht akzeptabel, desweiteren entspricht eine Nachkontrolle eines neu ausgestellten EU Führerscheins bestimmt nicht dem europäischen Gedanken und schon gar nicht der europäischen Niederlassungsfreiheit.

Der EUGH Europäische Gerichtshof hat der Niederlassungsfreiheit in insgesamt 4 Entscheidungen einmal im Jahre 2004, 2 Entscheidungen im Jahre 2006 und einmal im Juni 2008 den Vorrang vor der MPU gegeben und entsprechend 4 mal gegen Deutschland entschieden.


lesen Sie mehr zu den insgesamt 4 EUGH Entscheidungen unter "Urteile"

 

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