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Recht & Faq
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Die Registrierungspflicht für EU-Führerscheine (z.B. aus Polen) in Deutschland entfällt zum 01.02.2005. Auszug Bundesverkehrsministerium: Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bleibt er auch nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Erforderlich ist ein nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht. Quelle Bundesverkehrsministerium - KLICK |