Registrierung

Die Registrierungspflicht für EU-Führerscheine (z.B. aus Polen) in Deutschland entfällt zum 01.02.2005.

Bislang mussten Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer Verlegung ihres ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland ihre Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren lassen, wenn sie entweder die Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besaßen (Probezeit) oder wenn es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E handelte. Diese Registrierungspflicht entfällt ab dem 01.02.2005. Damit ist es künftig Sache der Inhaber der letztgenannten Fahrerlaubnisse, sich selbst über die deutschen Vorschriften für die medizinischen Untersuchungen zu informieren.


Auszug Bundesverkehrsministerium:

Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bleibt er auch nach
Wohnsitznahme 
in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Erforderlich ist ein nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht.

Quelle Bundesverkehrsministerium - KLICK
 

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