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Die Urteile beziehen sich auf EU Führerscheine die trotz deutscher MPU Auflage im EU-Ausland erworben wurden. Urteile EUGH Europäischer Gerichtshof, zur gegenseitigen Anerkennung von EU Führerscheinen: ! Entscheidungen vom EUGH sind nationalen Entscheidungen übergeordnet !
! Die 4 bisherigen EUGH Entscheidungen liefen gegen Deutschland ! -
C-329/06 Urteil 26.06.2008 Wiedemann, Funk Wiedemann, Funk Urteil: ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des tschechischen Führerscheins.
Begründung: Rechtsmissbrauch, der Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben, dieser Ansicht folgte der EUGH nicht.
RECHTSMISSBRAUCHS-ARGUMENT vom EUGH gekippt. Deutschland konnte jedoch einen Teilerfolg verbuchen, ist im ausländischem EU Führerschein der deutsche Wohnsitz eingetragen, muss Deutschland "solche" EU Führerscheine nicht mehr anerkennen. QUELLE: KLICK -
C-340/05 Beschluss 28.09.2006 Kremer Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben. QUELLE: KLICK -
C-227/05 Beschluss 06.04.2006 Halbritter Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu erworbene ausländische EU Führerscheine und Umschreibung in einen deutschen Führerschein einer solch erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis. QUELLE: KLICK -
C-476/01 Urteil 29.04.2004 Kapper Kapper Urteil: Verstoß gegen die 185 Tage Regel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Deutschland muss trotz den Verstößen den ausländischen EU Führerschein anerkennen, EU Führerschein darf nur vom Ausstellerstaat entzogen werden. QUELLE: KLICK Deutsche Urteile zur Anerkennung von ausländischen EU Führerscheinen, die trotz MPU Auflage in Deutschland neu erworben wurden: -
14.07.2008 Polnischer EU Führerschein mit polnischem Wohnsitzeintrag ist GÜLTIG Verwaltungsgericht Gelsenkirchen NRW 14.07.2008, Az. 9 L 786/08 unter Bezugnahme auf die Rechtssachen EUGH Wiedemann, Funk, C-329/06 und C-343/06 vom 26.06.2008 stellt das VG Gelsenkirchen die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Nutzungsuntersagung wieder her. Der Antragsteller war im Besitz eines polnischen Führerscheins mit entsprechendem polnischen Wohnsitzaufdruck. QUELLE: KLICK -
13.07.2007 Oberverwaltungsgericht NRW 16 B 823/07 QUELLE: KLICK -
VG Stuttgart Urteil vom 21.3.2007, 3 K 2703/06 p -
Landgericht Osnabrück 09.03.2007 p -
Das Amtsgericht Sondershausen 09.03. 2007 Thüringen QUELLE: KLICK -
Das OLG München 29.01.2007 - 4St RR 222/06 QUELLE: KLICK -
Das Hamburgische OVG 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 QUELLE: KLICK -
Das Hamburgische OVG 13.11.2006 - 3 B 373/05 QUELLE: KLICK -
Das Schleswig-Holsteinische OVG 19.10.2006 - 4 MB 30/06 QUELLE: KLICK -
Das OVG Lüneburg 08.09.2006 - 12 ME 139/06 QUELLE: KLICK -
OVG Mecklenburg-Vorpom. Greifswald 30.08.2006 - 1 M 59/06 QUELLE: KLICK -
OVG Rheinland-Pfalz Koblenz 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG QUELLE: KLICK Zusammenfassend die Bundesländer mit gerichtlichen positiven Entscheidungen zu Gunsten für ausländische EU Führerschein Besitzer: -
NRW (zuletzt positives Urteil 14.07.2008) -
Baden Württemberg (negative wie positive Urteile) -
Bayern -
Stadtstaat Hamburg -
Rheinland Pfalz (negative wie positive Urteile) -
Niedersachsen -
Schleswig Holstein -
Mecklenburg Vorpommern (negative wie positive Urteile) -
Thüringen (negative wie positive Urteile) Abschließend: Ob das Argument Rechtsmissbrauch von deutschen Gerichten beim EUGH bestand haben wird, wird sich in der nächsten EUGH Entscheidung zeigen. Vorlage Fragen zu Rechtsmissbrauch an den EUGH sind von 3 deutschen Gerichten an den EUGH gestellt worden, alle 3 Anfragen sind vom EUGH im Dezember 2006 gebündelt worden, die Entscheidung vom EUGH ob deutsche Gerichte von Rechtsmissbrauch ausgehen können, wird der EUGH Frühjahr - Sommer 2008 entscheiden. Rechtsmissbrauchs-Argument wurde vom EUGH mit dem Urteil vom 26.06.2008 gekippt stand August 2008: MPU Umgehen ist kein Grund für Rechtsmissbrauch und ist kein Grund für die Aberkennung eines im EU Ausland neu erworbenen EU Führerscheins, wenn die 185 Tage Regel eingehalten wurde und entsprechend der ausländische Wohnsitz im Führerschein eingetragen ist, muss der Führerschein von Deutschland anerkannt werden. QUELLE: EUGH Urteil vom 26.06.2008 KLICK
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